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   BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11   

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https://dejure.org/2011,103688
BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11 (https://dejure.org/2011,103688)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2011 - 2 BvR 916/11 (https://dejure.org/2011,103688)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2011 - 2 BvR 916/11 (https://dejure.org/2011,103688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 68f Abs 1 StGB
    Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB) - Unzulässigkeit des Eilantrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB) - Unzulässigkeit des Eilantrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB) - Unzulässigkeit des Eilantrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB) - Unzulässigkeit des Eilantrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    Der Antragsteller wäre daher gehalten gewesen, diejenigen Unterlagen vorzulegen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Folgenabwägung benötigt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris; vgl. entsprechend zur Vorlage von Unterlagen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    Der Antragsteller wäre daher gehalten gewesen, diejenigen Unterlagen vorzulegen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Folgenabwägung benötigt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris; vgl. entsprechend zur Vorlage von Unterlagen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    Der Antragsteller wäre daher gehalten gewesen, diejenigen Unterlagen vorzulegen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Folgenabwägung benötigt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris; vgl. entsprechend zur Vorlage von Unterlagen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen -

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    Die Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfordert die substantiierte Darlegung von deren Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 15, 77 ).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04

    Keine Aussetzung des Sofortvollzugs einer die weitere Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    1. Der Antrag nach § 32 BVerfGG hat jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil er nicht den Anforderungen entspricht, die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG an die Begründung eines Eilrechtsschutzbegehrens zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, juris).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 1744/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA wegen unzureichender Substantiierung des

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
    Der Antragsteller wäre daher gehalten gewesen, diejenigen Unterlagen vorzulegen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Folgenabwägung benötigt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris; vgl. entsprechend zur Vorlage von Unterlagen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
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